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   BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01   

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BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01 (https://dejure.org/2002,31015)
BPatG, Entscheidung vom 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01 (https://dejure.org/2002,31015)
BPatG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 25 W (pat) 196/01 (https://dejure.org/2002,31015)
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  • BPatG, 19.10.2000 - 25 W (pat) 89/96

    Verwechslungsgefahr bei Markenserie mit kennzeichnungskräftigen Stammbestandteil

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01
    Es sind keine tatsächlichen Umstände liquide, aus denen sich eine erhöhte Verkehrsbekanntheit und ein gesteigerter Schutzumfang der Widerspruchsmarke oder eines ihrer Bestandteile zum maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem der Anmeldung der jüngeren Marke (Althammer/Ströbele, aaO, § 9 Rdnr 24), ergibt (vgl hierzu Althammer/Ströbele, aaO, § 9 Rdn 138; BPatG GRUR 1997, 840, 842 - Lindora/Linola; BPatG GRUR 2001, 513, 515 - CEFABRAUSE / CEFASEL).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01
    Dieser ist generell im Gesundheitsbereich und gerade bei rezeptpflichtigen Waren besonders aufmerksam (vgl BGH GRUR 1995, 50, 53 - Indorektal/Indohexal).
  • BPatG, 15.04.1997 - 24 W (pat) 255/95

    Eintragungsfähigkeit der Bezeichnung Lindora als Marke in der Kosmetikbranche;

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01
    Es sind keine tatsächlichen Umstände liquide, aus denen sich eine erhöhte Verkehrsbekanntheit und ein gesteigerter Schutzumfang der Widerspruchsmarke oder eines ihrer Bestandteile zum maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich dem der Anmeldung der jüngeren Marke (Althammer/Ströbele, aaO, § 9 Rdnr 24), ergibt (vgl hierzu Althammer/Ströbele, aaO, § 9 Rdn 138; BPatG GRUR 1997, 840, 842 - Lindora/Linola; BPatG GRUR 2001, 513, 515 - CEFABRAUSE / CEFASEL).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 143/98

    Wintergarten; Ähnlichkeit, Unterscheidung von Dienstleistungen

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01
    Diese kann insbesondere durch Art, Verwendungszweck und Nutzen (vgl hierzu BGH MarkenR 2001, 31, 33 - Wintergarten), die Eigenart der Waren auch als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und der Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl BGH MarkenR 2001, 204, 206 - EVIAN / REVIAN; EuGH MarkenR 1999, 22, 24, Tz 28, 29 - CANON) bestimmt sein.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01
    Diese kann insbesondere durch Art, Verwendungszweck und Nutzen (vgl hierzu BGH MarkenR 2001, 31, 33 - Wintergarten), die Eigenart der Waren auch als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und der Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl BGH MarkenR 2001, 204, 206 - EVIAN / REVIAN; EuGH MarkenR 1999, 22, 24, Tz 28, 29 - CANON) bestimmt sein.
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus BPatG, 31.10.2002 - 25 W (pat) 196/01
    Diese kann insbesondere durch Art, Verwendungszweck und Nutzen (vgl hierzu BGH MarkenR 2001, 31, 33 - Wintergarten), die Eigenart der Waren auch als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte und der Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (vgl BGH MarkenR 2001, 204, 206 - EVIAN / REVIAN; EuGH MarkenR 1999, 22, 24, Tz 28, 29 - CANON) bestimmt sein.
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